Die Tourismusbranche ist vielfältig. Und die steuerlichen Vorschriften besonders komplex.
  • Aktuelle Branchenkenntnisse

  • Spezialisierung

  • EuGH-Rechtsprechung

Reisebüros &-veranstalter

In der Tourismusbranche sind die steuerlichen Vorschriften besonders komplex.

Umfangreiche Sonderregelungen und die aktuelle EuGH-Rechtsprechung sind hier zu beachten.

Steuern im Tourismus

Die Umsatzsteuer im Rahmen der Besteuerung von Reiseleistungen gehört zum kompliziertesten, was das deutsche Steuerrecht zu bieten hat.Reiseveranstalter und Reisebüros unterliegen mit den ausgeführten Umsätzen der Regelbesteuerung oder der Margenbesteuerung. Doch was ist, wenn Sie Eigenleistungen und Leistungen anderer Unternehmen bündeln? Wann müssen Sie die Umsatzsteuer für die Reise abführen und was ist zu beachten, wenn Sie einen Regieaufschlag vornehmen?

Auch im Bereich der Gewerbesteuer tun sich große Probleme auf, da die Finanzverwaltung bei Veranstaltern eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Nettokaltmiete bei Hoteleinkauf vornehmen möchte. Doch wie ist diese zu ermitteln und welche Strategie können Sie fahren, um eine Hinzurechnung zu vermeiden?

Unsere Expertise

Einarbeiten müssen wir uns hierfür nicht – aufgrund unserer Spezialisierung sind eine hohe Qualität und stets aktuelle Branchenkenntnisse sichergestellt. Wir besuchen hier regelmäßig Fachseminare und verfügen über aktuelle steuerliche Fachzeitschriften speziell für den Touristik-Bereich.

Langjährige Erfahrung

Ihr perfekter Partner

Unser Partner, Marc Falck, war schon als Wirtschaftsprüfer großer touristischer Unternehmen tätig und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Unternehmen der Tourismus- und Reisebranche.